Öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen

vom 21. November 2024 | Gemeinde Südharz

Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Südharz

Öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen

In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2024 wurde mit nachfolgend aufgeführten Beschlüssen die Jahresrechnungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie die Entlastung des Bürgermeisters über die Jahresrechnungen bestätigt.
– Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Südharz und Entlastung des Bürgermeisters, Nr. 21-99/2024 und Nr. 21-100/2024
– Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Südharz und Entlastung des Bürgermeisters, Nr. 21-101/2024 und Nr. 21-102/2024
– Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Südharz und Entlastung des Bürgermeisters, Nr. 21-103/2024 und Nr. 21-104/2024

Gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird hiermit bekannt gemacht, dass die genannten Jahresabschlüsse in der Zeit vom

22.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

in der Verwaltung der Gemeinde Südharz, Finanzverwaltung, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, Zimmer 201 während der Sprechzeiten:

Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausliegen.

Parallel dazu können die Beschlüsse über die Jahresabschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters im Internet unter folgender Andresse

www.gemeinde-suedharz.de  Verwaltung Ratsinformationssystem  Gemeinderat Südharz 30.10.2024

abgerufen werden.

Südharz, den 21.11.2024

Peter Kohl
Bürgermeister