Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser
Mehrzweckgebäude Breitenstein
Am Schützenplatz 1
06536 Südharz OT Breitenstein
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
René Schröder (Ortschaftsbürgermeister)
Das Mehrzweckgebäude in Breitenstein verfügt über einen teilbaren Saal (für max. 150 Personen) und ist ausgestattet mit einer Küche. In unmittelbarer Nähe befinden sich ein neu gestalteter Spielplatz mit Klettergerüst, Rutsche, Schaukeln und Wipptier, ein Beton- und ein Rasenfußballplatz sowie ein Wohnmobilstellplatz mit Gaststätte.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 100,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 150,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 200,00 EUR
Bürgerhaus Dietersdorf
Vordere Dorfstraße 16
06536 Südharz OT Dietersdorf
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Frank Schrader (Ortschaftsbürgermeister)
Das Bürgerhaus Dietersdorf verfügt über einen Saal (für ca. 80 Personen) und einen Thekenraum (für ca. 50 Personen). Beide Räume können auch zusammengeschlossen werden. Zusätzliche Ausstattung: Küche. Ein Sportplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 100,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 150,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 200,00 EUR
Nutzungsgebühren Thekenraum:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 60,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 85,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 120,00 EUR
Bürgerhaus Hainrode
Hainröder Hauptstraße 44A
06536 Südharz OT Hainrode
Olaf Zinke (Heimat- und Naturschutzverein Hainrode)
Seit Januar 2018 hat der Heimat- und Naturschutzverein Hainrode das gesamte Bürgerhaus von der Gemeinde Südharz gepachtet. Der Verein möchte auch weiterhin allen Vereinsmitgliedern und allen Bürgern das Bürgerhaus zur Verfügung stellen sowie das Gebäude für alle erhalten und pflegen.
Das Bürgerhaus ist ausgestattet mit Küche, Kinderspielplatz, Bolzplatz und Tennisplatz. Ein Trimm-Dich-Pfad, Rundwanderwege und ein Naturlehrpfad befinden sich in unmittelbarer Nähe. Von hier aus können auch geführte Wanderungen starten. Die ehemalige Gaststätte verfügt über einen abtrennbaren Saal (für ca. 100 Personen), einen Schankraum (für ca. 40 Personen) sowie ein Backhaus mit einem Vereins- und Sportraum (für ca. 25 Personen).
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 100,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 150,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 200,00 EUR
Nutzungsgebühren ehemalige Gaststätte:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 60,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 85,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 120,00 EUR
Es besteht die Möglichkeit, eine Endreinigung für 50,00 EUR zu buchen.
Kulturzentrum Hayn (Harz)
Roßlaer Straße 15
06536 Südharz OT Hayn (Harz)
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Ingolf Jänicke (Ortschaftsbürgermeister)
Im Kulturzentrum Hayn (Harz) können ein Saal mit Theke und Bühne (für ca. 200 Personen) und die ehemalige Gaststätte mit Theke (für ca. 50 Personen) genutzt werden. Das Haus ist ausgestattet mit:
- Küche
- Vereinsräumen
- Jugendclub
Eine Fleischerei und Bäckerei sowie eine Einkaufsmöglichkeit für Waren des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 150,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 200,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 250,00 EUR
Nutzungsgebühren ehemalige Gaststätte:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 50,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 75,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 100,00 EUR
Dorfgemeinschaftshaus Kleinleinungen
Am Ring 1
06536 Südharz OT Kleinleinungen
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Christine Reimann (Ortschaftsbürgermeisterin)
Der Saal in Kleinleinungen (für ca. 120 Personen) ist ausgestattet mit einer Küche.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 100,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 150,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 200,00 EUR
Wanderstützpunkt Dittichenrode
Dorfstraße 36
06536 Südharz OT Roßla
Christiane Soyke (Kirchengemeinde Dittichenrode)
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Wanderstützpunkt mit Gastraum und Küche für ca. 35 Personen. Ein Festplatz mit Bühne (Open Air) befindet sich in unmittelbarer Nähe. Ansprechpartnerin vor Ort ist Christiane Soyke (Kirchengemeinde Dittichenrode).
Nutzungsgebühren Wanderstützpunkt:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 75,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 100,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 150,00 EUR
Dorfgemeinschaftshaus Rottleberode
Bahnhofstraße 1
06536 Südharz OT Rottleberode
Uta Brodhuhn (Vorsitzende Traditionsverein)
Die Vermietung der Räume im Dorfgemeinschaftshaus Rottleberode erfolgt über den Geschichts- und Traditionsverein Rottleberode e.V.
Die Benutzungsgebühren sind direkt beim Geschichts- und Traditionsverein Rottleberode e.V. zu erfragen.
Dorfgemeinschaftshaus Schwenda (Haus des Gastes)
Alte Hauptstraße 27
06536 Südharz OT Schwenda
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Björn Schade (Ortschaftsbürgermeister)
Das Dorfgemeinschaftshaus und »Haus des Gastes« Schwenda verfügt über einen großen Saal (für ca. 130 Personen) mit einer großen, vollausgestatteten Küche.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 100,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 150,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 200,00 EUR
Dorfgemeinschaftshaus »Heerstall« Uftrungen
Heerstall 2A
06536 Südharz OT Uftrungen
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Im Dorfgemeinschaftshaus in Uftrungen können ein großer Saal (für ca. 200 Personen) und eine Kaffeestube (für ca. 60 Personen) nach vorheriger Absprache genutzt werden. Das Gebäude ist mit einer kompletten Küche ausgestattet. Nutzungsvereinbarungen / Mietanträge sind ausschließlich über das Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode) zu vereinbaren.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 150,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 200,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 250,00 EUR
Nutzungsgebühren Kaffeestube:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 75,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 100,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 150,00 EUR
Freizeitzentrum Wickerode
Auf der Hütte 5
06536 Südharz OT Wickerode
Bau- und Ordnungsamt Gemeinde Südharz (Nebenstelle Rottleberode)
Frau Rohde (Gemeinde Südharz)
Im Freizeitzentrum Wickerode stehen der Saal mit Thekenraum (für ca. 150 Personen) und der Feuerwehrraum (für ca. 30 Personen) zur Nutzung zur Verfügung. Im Gebäude befinden sich außerdem eine vollausgestattete Küche und ein Jugendclub. Ein Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Nutzungsgebühren Saal:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 150,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 200,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 250,00 EUR
Nutzungsgebühren Feuerwehrraum:
- natürliche Personen und Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz: 30,00 EUR
- Vereine mit Sitz in der Gemeinde Südharz für Veranstaltungen mit Eintritt: 50,00 EUR
- Fremdnutzer und gewerbliche Nutzung: 75,00 EUR
Nutzung durch Gruppen und Vereine
Für die regelmäßige Nutzung von Räumen in Dorfgemeinschaftshäusern durch Gruppen und Vereine gelten folgende Pauschalen:
- Nutzung bis zu 2x pro Monat: 15,00 EUR / Monat und Nutzergruppe
- Nutzung bis zu 4x pro Monat: 25,00 EUR / Monat und Nutzergruppe
- Nutzung ab 5x pro Monat: 37,50 EUR / Monat und Nutzergruppe
- Einzelnutzung (z.B. Generalprobe): 5,00 EUR / Nutzungsstunde
Die Freigabe von Räumlichkeiten für private Feiern (Einzelveranstaltungen) oder Großveranstaltungen erfolgt auf Anfrage:
- Großveranstaltungen (z.B. Kirmes oder Dorffest): Nutzungsgebühr wird gesondert festgelegt
- Einzelveranstaltung (z.B. private Feier): 30,00 EUR / Nutzung (Einzelfallentscheidung)