Dienstleistungen A – Z
Bezeichnung:
Realgewerbeberechtigung beantragen
Beschreibung:
Teaser
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Allgemeine Informationen
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fachlich freigegeben am
25.09.2020
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.