Dienstleistungen A – Z
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Sie legen viel Wert auf Hygiene und Sauberkeit? Informieren Sie sich hier über die Anerkennung als Gesundheitsaufseher/ Gesundheitsaufseherin.
Allgemeine Informationen
Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.
Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.
Voraussetzungen
Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn
- Sie zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
- und mehrjährige Berufserfahrung haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
- Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung
Gebühren (Kosten)
Für die Weiterbildung werden Kursgebühren fällig.
Zuständige Stelle
Weiterbildungen in diesem Bereich werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.