Förderprogramm Stark V
vom 18. Mai 2020 | Gemeinde Südharz
Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft“ stehen der Gemeinde Südharz Fördermittel für Investitionen in verschiedenen Bereichen zur Verfügung.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln für Investitionen der Kommunen. Die Zuwendungen sollen dazu dienen, finanzschwache Kommunen in die Lage zu versetzten, im Bereich ihrer Pflichtaufgaben in die Modernisierung ihrer Infrastruktur in benannten Bereichen zu investieren. Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz hatte sich entschieden, die nachfolgenden Vorhaben im Rahmen des erwähnten Förderprogramms durchzuführen.