Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023

vom 27. November 2025 | Gemeinde Südharz

Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Südharz

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023

In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2025 wurde mit nachfolgend aufgeführten Beschlüssen die Jahresrechnung des Jahres 2023 sowie die Entlastung des Bürgermeisters über die Jahresrechnung bestätigt.

  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Südharz, Nr. 21-291/2025
  • Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2023, Nr. 21-292/2025

 

Gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird hiermit bekannt gemacht, dass die genannten Jahresabschlüsse in der Zeit vom

28.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

in der Verwaltung der Gemeinde Südharz, Finanzverwaltung, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, Zimmer 201 während der Sprechzeiten:

Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausliegen.

 

Parallel dazu können die genannten Beschlüsse im Internet unter folgender Adresse:

www.gemeinde-suedharz.de -> Verwaltung -> Ratsinformationssystem ->  Gemeinderat Südharz 22.10.2025

abgerufen werden.

 

Südharz, den 26.11.2025

Peter Kohl
Bürgermeister