Wichtige Information: Änderung der Alters- und Ehejubiläen ab August 2026 in der Mitteldeutschen Zeitung
vom 5. August 2026 | Gemeinde Südharz
Nach Mitteilung der Mitteldeutschen Zeitung werden Alters- und Ehejubiläen ab August 2026 nicht länger automatisch veröffentlicht.
Ab August 2026 ist für die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in der Mitteldeutschen Zeitung eine ausdrückliche Einwilligung der Jubilarinnen und Jubilare erforderlich. Wer eine Veröffentlichung seines Geburtstags oder Ehejubiläums wünscht, muss das bereitgestellte Einwilligungsformular ausfüllen und direkt an die Mitteldeutsche Zeitung senden.
Einwilligungserklärung Zur Nutzung Personenbezogener Daten
Die unterschriebene Einwilligung kann entweder postalisch an die im Formular angegebene Adresse oder per E-Mail an die dort genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Hintergrund
Die Gemeinde Südharz übermittelt der Mitteldeutschen Zeitung auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) Daten zu Alters- und Ehejubiläen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, sofern im Melderegister keine Übermittlungssperre eingetragen ist.
Dabei werden Daten zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, anschließend zu jedem fünften weiteren Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag zu jedem folgenden Geburtstag übermittelt.
Informationen zu Ehejubiläen werden erstmals zum 50. Ehejubiläum und danach zu jedem weiteren Ehejubiläum weitergegeben.
Ab August 2026 erfolgt eine Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung jedoch nur noch, wenn die betroffenen Personen zuvor ihre Einwilligung unmittelbar gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erteilt haben.