Änderungen bei der Beantragung eines Personalausweises

vom 13. Februar 2026 | Gemeinde Südharz

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Südharz informiert über das Inkrafttreten der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO).

Daraus ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Südharz folgende Änderungen:

💶 Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises wurden angehoben. Demnach beträgt die Gebühr für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren nun 27,60 € und ab Vollendung des 24. Lebensjahres 46,00 €.

🔐 Weiterhin werden zukünftig bei der Beantragung von Personen unter 10 Jahren keine PIN und PUK mehr ausgehändigt, da die Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich ist. Der Antragsteller, der zum Zeitpunkt der Beantragung unter zehn Jahre alt ist, wird für die gesamte Gültigkeitsdauer des sechs Jahre gültigen Personalausweises diese Funktion nicht nutzen können.

Da es sich um eine bundesweit gesetzlich festgelegte Gebühr handelt, hat die Gemeinde Südharz keinen Einfluss auf die Gebührenanpassung.

ℹ Anträge, welche bis zum 6. Februar 2026 bei der Gemeinde Südharz gestellt wurden, werden selbstverständlich mit dem bisherigen Gebührensatz bearbeitet.