Antrag auf Fördermittel im Rahmen der „Privaten Förderung“ Denkmalschutz Stolberg
vom 15. April 2020 | Gemeinde Südharz
Aktueller Hinweis: Auf Grund der momentan besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus, hat der Gemeinderat der Gemeinde Südharz in seiner Sitzung am 15.04.2020 beschlossen, die Frist zur Einreichung der Anträge für die „Private Förderung“ im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ auf den 31.05.2020 zu verlängern.
—
Für das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ zur Durchführung der „Privaten Förderung“ von Baumaßnahmen liegt derzeit noch keine Zustimmung des Fördermittelgebers vor. Dennoch hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Südharz in seiner Sitzung am 26.02.2020 entschlossen, das Formblatt zur Beantragung von Fördermitteln zu veröffentlichen. Entsprechende Förderanträge können bis zum 31.03.2020 gestellt werden. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt vorbehaltlich der erwarteten Zustimmung des Fördermittelgebers zur Durchführung der „Privaten Förderung“.