Bekanntmachung des Landkreises Mansfeld-Südharz: Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
vom 21. Oktober 2025 | Gemeinde Südharz

Unter folgendem Link finden Sie die Bekanntmachung des Landkreises Mansfeld-Südharz zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest):
Allgemeinverfügung Aviäre Influenza Wildvögel 201025
Beim Auffinden von sichtbar erkrankten Tieren oder Kadavern bitten wir Sie, sich wie in der Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz angegebenen Telefonnummer 03464/5354300 zu melden. Alternativ steht auch die Leistelle des Landkreises Mansfeld-Südharz unter der Telefonnumer 03464/19222 zur Verfügung.
Des Weiteren hat die Kreisverwaltung aufgrund zahlreicher Anfragen und Meldungen zu toten Tieren ein Bürgertelefon eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei Fragen zur Aufstallungspflicht sowie zur Meldung toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel an die Kollegen unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305 zu wenden. Das Bürgertelefon ist ab 23.10.2025, zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr.