Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ Stadt Stolberg, Durchführung der „Privaten Förderung“. Information über die Berechnung der Förderhöhe.

vom 11. Juni 2020 | Gemeinde Südharz

Tourist-Information Stolberg - Infomaterial und Alte Münzen

Die Gemeinde Südharz plant die für die „Private Förderung“ zur Verfügung stehenden Mittel möglichst transparent und gerecht zu verteilen. Daher soll nachfolgend erläutert werden, wie die Berechnung der Förderhöhe erfolgt.

Für die Bearbeitung und Durchführung der Fördermittelgewährung und -abrechnung wurde das Büro DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Kleine Klausstraße 2, 06108 Halle (Saale) als Sanierungsträger verpflichtet. Zuständig für die Verteilung der Mittel der „Privaten Förderung“ im Rahmen des o.e. Förderprogramms ist der Bauausschuss der Gemeinde Südharz.

Der Bauausschuss hat festgelegt, dass die Verteilung der Fördermittel nach dem Prinzip der „kommunizierenden Röhren“ erfolgen soll. Durch dieses Prinzip werden die „kleineren Vorhaben“ gegenüber größeren Vorhaben prozentual besser gestellt und können öfter Fördermittel bis zur max. Förderhöhe erhalten. Aus der Historie war dies auch immer ein Ansinnen der Stadt, mit der „Privaten Förderung“ möglichst viele kleine Vorhaben zu fördern. Grundsätzlich soll ein maximaler Zuschuss von 40% der förderfähigen Kosten pro Antrag/Grundstück ausgereicht werden.

Die Berechnung zur Verteilung der Fördermittel soll wie unten aufgeführt erfolgen (beispielhaft):

Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt insgesamt ca. 900.000 €.

Es wurden insgesamt ca. 100 Anträge eingereicht.

  • Somit könnte jeder Antrag durchschnittlich 9.000 € Förderung erhalten.
  • Jedoch bedürfen mehr als die Hälfte der Antragsteller bei einer max. 40%igen Förderquote weniger als 9.000 € Förderung, da es sich um „kleinere Maßnahmen“ handelt.
  • Der jeweilige übersteigende, freiwerdende Anteil dieser Anträge soll in gleichen Teilen allen weiteren Anträgen zur Verfügung gestellt werden, bis diese max. eine 40%ige Förderquote erreicht haben.
  • Dieses Prinzip würde fortgeführt bis zur vollständigen Verteilung der zu Verfügung stehenden Mittel.

 

Zusammenfassend bedeutet dies, dass alle Anträge gleich viel Fördermittel erhalten, bis entweder die max. Förderhöhe von 40% eines Antrages erreicht wird oder das Gesamtbudget erschöpft ist. In der Konsequenz werden max. viele der „kleineren Maßnahmen“ bis zur max. Förderhöhe versorgt, bevor größere Maßnahmen darüber hinausgehende Fördermittel erhalten.

Die Gemeinde Südharz wird zudem eine „Härtefallregelung“ beantragen, mit der der übliche, von der Gemeinde zu tragende Gegenfinanzierungsanteil von Fördermitteln in Höhe von 20% auf 10% reduziert wird (sog. Experimentierklausel, noch im Antragsverfahren). Darauf aufbauend, hat sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereit erklärt, die noch verbleibende Gegenfinanzierung der Fördermittel zu übernehmen, bis zu max. 10%. Wie bereits in den vorherigen Verfahren, muss vom Antragsteller ein 10%iger Eigenanteil als Gegenfinanzierung der Fördermittel im Vorfeld übernommen werden.

Erst durch die oben erläuterte Übernahme der von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteile, wird die Gemeinde in die Lage versetzt, Fördermittel für die „Private Förderung“ in dem erwähnten Förderprogramm zu gewähren.