Information des Steueramtes zur Neufassung der Hebesätze der Grundsteuer

vom 4. März 2025 | Gemeinde Südharz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Gemeinderatssitzung am 26.02.2025 wurde die Neufassung der Hebesätze der Grundsteuer wie folgt beschlossen.

2025
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
400 v. H.
für die Wohngrundstücke
(Grundsteuer B)
500 v. H.
Für die Nichtwohngrundstücke
(Grundsteuer B)
700 v. H.

Der Anstieg der Hebesätze lässt sich damit erklären, dass die Messbeträge, die das Finanzamt durch den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, im Vergleich zum Vorjahr 2024, in vielen Fällen im erheblichen Maße gesunken sind. Die Kalkulation der Hebesätze soll jedoch aufkommensneutral geschehen. Mit den festgesetzten Hebesätzen sind die Gesamteinnahmen der Gemeinde immer noch geringer als im Vorjahr.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im März 2025 erstellt. Sollten sich Fragen zu dem Messbetrag oder zum Thema Eigentümerwechsel ergeben, bitte ich Sie, sich direkt an das Finanzamt in Eisleben zu wenden. Eine Änderung dessen kann ausschließlich durch das zuständige Finanzamt erfolgen.

Finanzamt Eisleben
Bahnhofsring 10a
06295 Lutherstadt Eisleben
Telefonnummer: 03475 725-2501

Zu allen weiteren Anfragen können sie sich gern an unser Steueramt wenden.
Frau Pelsch und Frau Pfeiffer – Tel. 034651 389-345 und 346