Mehrwertsteuersenkung im Bereich Trinkwasser (OT Uftrungen)

vom 2. Juli 2020 | Gemeinde Südharz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Corona-Krise im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3.6.2020 bekanntgegeben, den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % zu senken. Der reduzierte Steuersatz von 5 Prozent gilt für den Trinkwasserbereich für das komplette Jahr 2020 für unsere Wasserlieferungen im Ortsteil Uftrungen. Gemäß unserer Wasserversorgungssatzung ist als Erhebungszeitraum zur Abrechnung der Trinkwassergebühren das Kalenderjahr festgelegt worden. Wir erstellen jährlich zum Ablauf des Erhebungszeitraumes (31.12.) allen Gebührenpflichtigen einen Bescheid zur Abrechnung des Wasserverbrauchs unter Aufführung der Verbrauchs- und Grundgebühr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Steueränderungen wirken sich nur Gering auf die Abschlagszahlungen aus. Zur Reduzierung des Aufwandes werden wir die Änderungen mit der Jahresendabrechnung umsetzen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Sie reichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 034651/ 389-53 oder

per Mail: info@rossla.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeinde Südharz