Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023
vom 27. November 2025 | Gemeinde Südharz
Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Südharz
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023
In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2025 wurde mit nachfolgend aufgeführten Beschlüssen die Jahresrechnung des Jahres 2023 sowie die Entlastung des Bürgermeisters über die Jahresrechnung bestätigt.
- Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Südharz, Nr. 21-291/2025
- Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2023, Nr. 21-292/2025
Gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird hiermit bekannt gemacht, dass die genannten Jahresabschlüsse in der Zeit vom
28.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
in der Verwaltung der Gemeinde Südharz, Finanzverwaltung, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, Zimmer 201 während der Sprechzeiten:
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausliegen.
Parallel dazu können die genannten Beschlüsse im Internet unter folgender Adresse:
www.gemeinde-suedharz.de -> Verwaltung -> Ratsinformationssystem -> Gemeinderat Südharz 22.10.2025
abgerufen werden.
Südharz, den 26.11.2025
Peter Kohl
Bürgermeister